Weitere Details
Zweirädriges Kleinkraftrad (auch mit Beiwagen, auch Fahrrad mit Hilfsmotor), sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³
- bis 4 kW (Elektromotor)
Bemerkungen: Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (E-.Fz. ohne Batterie)
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