Flurförderzeuge (Staplerschein, Hubarbeitsbühnen)

Schulungen und Unterweisungen

Geschulte Fahrer*innen können Unfälle vermeiden und sowohl den Stapler als auch das Ladegut angemessen behandeln, gleiches gilt auch für Hubarbeitsbühnen. Die Investition in die Schulung lohnt sich also auf jeden Fall, den es passieren immer öfter teilweise lebensbedrohliche Unfälle, die vermedbar wären. Darüber hinaus fordern auch die Berufsgenossenschaften in ihren Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 68, nur ausgebildete Fahrer*Innen mit entsprechenden Nachweisen einzusetzen.

Die Schulungen

  • schützen den/die Fahrer*Innen vor riskanten Unfällen
  • bietet im Schadensfall rechtliche Absicherung
  • verringert Reparatur- und Folgekosten
  • reduziert Ausfallzeiten
  • minimiert Schäden an Transportgut und Einrichtung
  • entspricht den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Grundsatz 308-001/DGUV Vorschrift 68)

Gabelstaplerfahrer- und Hubarbeitsbühnenfahrerausbildung für Einsteiger – 2-Tageskurs

Staplerschein nach DGUV Vorschrift 68 für Interessenten ohne Vorkenntnisse ab 18 Jahren. Es werden Ihnen folgende Inhalte vermittelt:

  • Allgemeine Grundlagen
  • Fahrzeugtechnik
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Pflege und Wartung
  • Fahrübung
  • Theoretische und praktische Prüfung
  • Nach erfolgreichem Abschluss Fahrausweis und Zertifikat

Gabelstaplerfahrer- und Hubarbeitsbühnenfahrerausbildung für Fortgeschrittene* – 1-Tageskurs

Die Staplerschulung für Fortgeschrittene ab 18 Jahre umfasst theoretische sowie praktische Inhalte mit folgenden Themenschwerpunkten:

  • Allgemeine Grundlagen
  • Fahrzeugtechnik
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Pflege und Wartung
  • Fahrübung
  • Theoretische und praktische Prüfung
  • Nach erfolgreichem Abschluss Fahrausweis und Zertifikat

*Voraussetzung für die Teilnahme an einer 1-Tagesschulung ist die schriftliche Bestätigung des Unternehmers, dass der Teilnehmer vor Schulungsantritt mindestens 10 Stunden Fahrpraxis unter Aufsicht gesammelt hat.

Jährliche Unterweisung

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter nach DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) §4 über auftretende Gefahren bei der Arbeit und deren Vermeidung aufzuklären. Es werden Ihnen folgende Inhalte vermittelt:

  • rechtliche Grundlagen
  • gesetzliche Änderungen
  • Unfallgeschehen
  • betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Arbeitssicherheit
  • Betrieb von Flurförderzeugen
  • technische Neuerungen