Weitere Details
Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen ab 16 Jahre
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, jeweils
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern