Weitere Details
Begleitetes Fahren von Kraftfahrzeugen (außer A1, A2, A) ab 17 Jahre
- bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- über 750 kg (Kombination bis max. 3500 kg)
Bemerkungen:
- Begleitpersonen Mindestalter 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis
- maximal ein Punkt in Flensburg
- der Begleiter ist nur Ansprechpartner/Berater der/s Fahrerin/es
- der/die 17 jährige ist verantwortlicher Fahrer/in