Umschreiber

Umschreibung nach spätestens sechs Monaten

Eine ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland sechs Monate gültig. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem man einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Die Umschreibungsfrist gilt für Alle die einen sogenannten Drittstaaten-Führerschein besitzen, d.h die nicht zur Europäischen Union oder dem Europäische Wirtschauftsraum EWR gehören. Während dieser sechs Monate muss eine Übersetzung des Führerscheines mitgeführt werden, sofern dieser nicht in englischer Sprache ausgestellt ist. Danach muss ein ausländischer Führerschein in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchen Land der Führerschein erworben wurde. Für weitere Fragen oder Informationen wenden Sie sich an unser Büro unter 05250-41108 oder per Email info@fahrmitklaus.de.

Tipp: Überprüfen Sie rechtzeitig ob der Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben wird oder nicht. Das ergibt sich aus der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung. Je nach Ausstellungsland kann einen theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich sein.
Zuständigt ist das Strassenverkehrsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Beachten Sie bitte, daß die Umschreibung und eine eventuelle Vorbereitung zu einer Prüfung mindestens 2-3 Monate in Anspruch nehmen kann.