FSK T

Klasse T

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen ab 16 Jahren

  • bis 60 km/h
  • auch mit Anhängern

Weitere Details

Land-und forstwirtschaftliche Zugmaschinen ab 16 Jahren

  • bis 60km/h
  • auch mit Anhängern

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen (für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke), jeweils

  • bis 40 km/h
  • auch mit Anhängern

Eingeschlossen: L, AM

Bemerkungen: Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahren

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