Weitere Details
Land-und forstwirtschaftliche Zugmaschinen ab 16 Jahren
- bis 60km/h
- auch mit Anhängern
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen (für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke), jeweils
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
Eingeschlossen: L, AM
Bemerkungen: Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahren