Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) ab 24 Jahre und Trikes ab 21 Jahren
- über 50 cm³
- über 45 km/h
- über 35 kW
Weitere Details
Krafträder (auch mit Beiwagen) ab 24 Jahre
- über 45 km/h
- über 50 cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- über 15 kW
Eingeschlossen: AM, A1, A2
Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
Trikes: Führerscheine nach dem 19.01.2013 berechtigen zum Fahren von Trikes, der Fahrerlaubnisinhaber muss mindesten 21 Jahre alt sein. Es dürfen keine Anhänger hinter Trikes mitgeführt werden.