FSK A

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) ab 24 Jahre und Trikes ab 21 Jahren

  • über 50 cm³
  • über 45 km/h
  • über 35 kW

Weitere Details

Krafträder (auch mit Beiwagen) ab 24 Jahre

  • über 45 km/h
  • über 50 cm³

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • über 45 km/h
  • über 50 cm³
  • über 15 kW

Eingeschlossen: AM, A1, A2

Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung

Trikes: Führerscheine nach dem 19.01.2013 berechtigen zum Fahren von Trikes, der Fahrerlaubnisinhaber muss mindesten 21 Jahre alt sein. Es dürfen keine Anhänger hinter Trikes mitgeführt werden.

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